Urlaub und Freizeiten
REISEBEDINGUNGEN für Ferienfreizeiten des Behindertenreferates der Ev. Kirche in Essen
Eine Reise buchen (Reisebedingungen in leichter Sprache)
1. Allgemeines:
Der Berechnung der Teilnehmerbeiträge liegt ein Bruttokostenbetrag zu Grunde, der sämtliche Kosten der Freizeit umfasst. Dieser ist Ausgangspunkt für die Berechnung der beiden Teilnehmerbeiträge:
Teilnehmerbeitrag I: Diesen zahlen TeilnehmerInnen, die nicht über die Pflegekasse abrechnen (= Bruttokostenbetrag abzüglich Aktion Mensch-Zuschuss nach Verfügbarkeit).
Teilnehmerbeitrag II: Diesen zahlen TeilnehmerInnen, die Leistungen der Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen (= Bruttokostenbetrag abzüglich 65% Pflegekassenleistung). Das heißt, es ist immer ein Eigenanteil von 35% von den Teilnehmenden zu zahlen.
2. Anmeldung:
Bitte benutzen Sie das
Anmeldeformular,
geben Sie die Freizeit genau an und senden Sie es unterschrieben an das
Behindertenreferat (Veranstalter). Nach Prüfung der Anmeldungen erhalten Sie
eine Teilnahme-Bestätigung/ Rechnung oder ein Alternativ-Angebot im Rahmen
unserer Möglichkeiten. Unvollständige oder nicht wahrheitsgemäß ausgefüllte
Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Anmeldungen werden erst ab
Montag, 17. Januar 2011 entgegengenommen. Früher eingegangene Anmeldungen werden
von uns auf den 17. Januar 2011 datiert.
3. Zahlungen
Teilnehmerbeitrag I:
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung/ Rechnung werden innerhalb von 3 Wochen 35
% der Bruttokosten (Teilnehmerbeitrag II) als Anzahlung fällig. Der Restbetrag
ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Bitte bewahren Sie die
erhaltene Teilnahmebestätigung/ Rechnung auf, da wir keine gesonderte Rechnung
versenden. Da bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt ist, ob und in welcher
Höhe Zuschüsse der Aktion Mensch bewilligt werden, behalten wir uns vor, den
Teilnehmerbeitrag I in entsprechender Höhe anzupassen oder den Mehrbetrag an
Zuschüssen an die Teilnehmenden auszuzahlen.
Teilnehmerbeitrag II:
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung/ Rechnung wird innerhalb von 3 Wochen der
Teilnehmerbeitrag II fällig. Den pflegebedingten Mehraufwand
(Verhinderungspflege) oder zusätzliche Betreuungsleistungen von 65% der
Bruttokosten rechnen wir gemäß Ihrer Rückmeldung nach der Freizeit mit der
Pflegekasse des Teilnehmenden ab. Eine Kombination der verschiedenen
Pflegekassenleistungen ist über das Behindertenreferat nicht möglich. Der
Eigenanteil in Höhe des Teilnehmer-Beitrags II ist immer selbst zu tragen.
Bruttokosten: Auf Wunsch erhalten Sie mit der Teilnahmebestätigung eine Rechnung über die Bruttokosten der Freizeit, falls Sie selbst mit Ihrer Pflegekasse abrechnen möchten. Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung/ Rechnung werden innerhalb von 3 Wochen 35 % der Bruttokosten als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
Falls Sie Ihr Finanzierungsmodell wechseln möchten, benötigen wir vor Ausstellung einer neuen Rechnung die alte Rechnung im Original zurück.
Sollten die Zahlungen nicht pünktlich oder in vereinbarter Höhe erfolgen, behalten wir uns vor, die Teilnahme an der Freizeit abzusagen. Geht die Zahlung nicht wie vereinbart bei uns ein, bewirkt das jedoch keine Auflösung des Vertrages durch Sie.
Es gibt Zuschussmöglichkeiten (für Teilnehmende aus Essen) zum Teilnehmerbeitrag (pro Jahr wird nur eine Freizeit bezuschusst):
- Beim Jugendamt für junge Leute bis 18 Jahren, wenn das Familieneinkommen niedrig ist. (Bei Pflegestufe 3 müssen zusätzlich Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.)
- Beim Sozialamt für alle, die Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung beziehen, oder über ein niedriges Einkommen verfügen.
Anträge an das Jugendamt oder an das Sozialamt müssen über das Behindertenreferat bis spätestens 6 Wochen vor Freizeitbeginn gestellt werden!
Bitte vereinbaren Sie dafür rechtzeitig telefonisch einen Termin mit uns und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen in Kopie mit. Anträge, die nicht fristgerecht gestellt werden, werden nicht bearbeitet!
4. Rücktritt durch den Teilnehmenden:
Der Rücktritt eines Teilnehmenden von einer Freizeit ist dem Behindertenreferat
frühzeitig schriftlich mitzuteilen. Bei Rücktritt werden € 100,- als anteilige
Verwaltungskosten einbehalten. Bei Rücktritt später als 8 Wochen vor Reisebeginn
müssen zusätzlich Forderungen aus Ansprüchen Dritter berechnet werden, ggf. in
Höhe des vollen Teilnehmerbeitrags, wenn kein anderer Teilnehmer nachfolgen
kann.
Bei Ummeldung auf Veranlassung der/ des Teilnehmenden bzw. des gesetzlich Vertretenden zu einer anderen Freizeit wird eine Verwaltungsgebühr von € 50,- fällig.
5. Rücktritt durch das Behindertenreferat:
Wenn eine der geplanten Freizeiten nicht durchgeführt werden kann aus Gründen,
auf die das Behindertenreferat keinen Einfluss hat und die nicht seiner
Verantwortlichkeit obliegen, werden geleistete Zahlungen erstattet, aber es
werden keine Schadensersatzleistungen jeglicher Art übernommen.
Auch bei Freizeiten, die nicht in vorgesehener Länge durchgeführt werden können,
werden bei Nichtverschulden des Veranstalters keine Schadensersatzansprüche
übernommen.
Wenn der/ die Teilnehmende die Freizeit dauerhaft erheblich stört, kann das
Behindertenreferat den Vertrag fristlos kündigen. Dem Behindertenreferat steht
in diesem Fall der volle Teilnehmerbeitrag zu. Die entstehenden Rückreisekosten
sind vom Teilnehmenden zu tragen, die Eltern/ gesetzlichen BetreuerInnen sind
für die Rückreise verantwortlich. Wer aus persönlichen Gründen nicht mit der
Reisegruppe gemeinsam fahren kann, trägt die zusätzlich entstehenden Reisekosten
selbst und ist für die Organisation der An- bzw. Abreise verantwortlich.
Wer aus Vorjahresfreizeiten noch Schulden hat, bzw. Ratenzahlungsvereinbarungen nicht einhält, kann bei der Anmeldung zunächst nicht berücksichtigt werden.
6. Versicherung/Haftung:
Für die Teilnehmenden besteht eine Unfallversicherung. Bei Haftpflichtschäden
ist die private Haftpflichtversicherung des Teilnehmenden ersatzpflichtig. Für
Freizeiten im Ausland ist eine Auslandreisekrankenversicherung verpflichtend.
Für keine der Freizeiten besteht eine Reiserücktrittsversicherung; bitte
versichern Sie sich privat, falls Sie es für notwendig halten. Bildmaterial der
Freizeiten können innerhalb der Freizeitgruppe weitergegeben werden. Der
Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Gepäck (Kleidung, Handys,
Wertgegenstände etc.) der Teilnehmenden.
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